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Whistleblowing · D.Lgs. 24/2023

Ihre Meldestelle - betrieben statt nur bereitgestellt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu einer internen Meldestelle. Wir liefern beides aus einer Hand: das sichere Meldesystem und den laufenden Betrieb inklusive Fallbearbeitung - zum planbaren monatlichen Festpreis.

Die Pflicht

Wen das Gesetz betrifft

Das D.Lgs. 24/2023 setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in italienisches Recht um. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten müssen einen internen Meldekanal einrichten, über den Verstöße sicher und vertraulich gemeldet werden können.

  • Vertraulicher Meldekanal für Hinweise in mündlicher und schriftlicher Form.
  • Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person innerhalb von 7 Tagen.
  • Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.
  • Schutz vor Repressalien Kündigung, Abmahnung oder Benachteiligung sind unzulässig.
  • Lückenlose Dokumentation jeder Meldung, revisionssicher und datenschutzkonform.
Bußgeldrisiko

bis 50.000 €

Wer keine Meldestelle einrichtet, sie behindert oder Repressalien ergreift, riskiert empfindliche Bußgelder - dazu kommen Reputationsschäden und arbeitsrechtliche Folgen.

Eine ausgelagerte Meldestelle erfüllt die Pflicht zuverlässig - ohne dass Sie intern IT, Software oder geschultes Personal vorhalten müssen.

Ihre Vorteile

Meldestelle als Service - die Vorteile

Sie lagern die komplette Meldestelle aus und behalten trotzdem die Entscheidung. Wir übernehmen Technik und Betrieb.

01

One-Stop-Shop

Technische Lösung und laufender Betrieb aus einer Hand - inklusive Schulung Ihrer Verantwortlichen. Sie haben einen Ansprechpartner statt mehrerer Dienstleister.

02

Vollständig ausgelagert

Die Fallbearbeitung übernimmt unser geschultes Compliance-Team - unabhängig, vertraulich und frei von internen Interessenkonflikten.

03

Planbare Festpreise

Monatlicher Festpreis statt Abrechnung nach Stunden. Maximale Kostentransparenz - Sie wissen von Anfang an, was die Meldestelle kostet.

04

Minimaler Aufwand

Die Meldestelle ist in kurzer Zeit einsatzbereit. Sie müssen weder Software beschaffen noch Personal schulen - wir richten alles ein und gehen für Sie live.

05

Anonyme Meldewege

Auf Wunsch ermöglichen wir vollständig anonyme Meldungen mit sicherem Rückkanal - das stärkt das Vertrauen und erhöht die Zahl verwertbarer Hinweise.

06

Datenschutzkonform

Hosting in der EU, verschlüsselte Übertragung und revisionssichere Dokumentation. Meldestelle und DSGVO greifen bei uns von Beginn an ineinander.

Ablauf

Vom Hinweis zur Entscheidung - in 5 Schritten

Schritt 01

Meldung

Eine hinweisgebende Person meldet einen Verstoß über Ihren Meldekanal - schriftlich, telefonisch oder auf Wunsch vollständig anonym.

Schritt 02

Eingangsbestätigung

Unser Team bestätigt den Eingang fristgerecht innerhalb von 7 Tagen und prüft die Meldung auf Plausibilität und Zuständigkeit.

Schritt 03

Bearbeitung & Kommunikation

Wir tragen über den sicheren Rückkanal alle erforderlichen Informationen zusammen und halten den vertraulichen Dialog mit der hinweisgebenden Person.

Schritt 04

Bericht an Sie

Ist der Sachverhalt aufbereitet, erhalten Sie eine strukturierte Zusammenfassung mit Einschätzung - als Grundlage für Ihre Entscheidung.

Schritt 05

Entscheidung & Rückmeldung

Sie entscheiden über weitere Maßnahmen. Die fristgerechte Rückmeldung an die hinweisgebende Person übernehmen wieder wir.

Vom Hinweis zur Entscheidung - in 5 Schritten
FAQ

Häufige Fragen zur Meldestelle

Die Pflicht zur internen Meldestelle gilt nach D.Lgs. 24/2023 für Unternehmen und öffentlichen Körperschaften ab 50 Beschäftigten. Unabhängig von der Größe sind bestimmte Branchen (etwa im Finanzsektor) gesondert verpflichtet.
Anonyme Meldungen müssen entgegengenommen und bearbeitet werden. Ein anonymer, sicherer Rückkanal ist nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber sehr empfehlenswert - er erhöht das Vertrauen und die Zahl belastbarer Hinweise. Wir richten ihn auf Wunsch ein.
Ja. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, die Aufgaben der internen Meldestelle an einen externen Dritten zu übertragen. Die Verantwortung, Verstößen nachzugehen, bleibt beim Unternehmen - die operative Bearbeitung übernehmen wir.
Das technische Meldesystem lässt sich kurzfristig bereitstellen. Nach einem kurzen Onboarding - Festlegung der Meldewege, Zuständigkeiten und Kommunikation - gehen wir gemeinsam live. Den genauen Zeitrahmen stimmen wir im Angebot mit Ihnen ab.
Sie zahlen einen planbaren monatlichen Festpreis statt einer Abrechnung nach Stunden. Der Preis richtet sich nach Unternehmensgröße und gewünschtem Leistungsumfang. Ein individuelles Angebot erstellen wir nach einem kurzen Erstgespräch.

Meldestelle einrichten - ohne internen Aufwand

Wir prüfen Ihre Pflicht, richten die Meldestelle ein und übernehmen den Betrieb. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot zum Festpreis an.