NIS2-Richtlinie · Cybersicherheit

NIS2 - Cybersicherheit, die der Aufsicht standhält.

Die EU verschärft die Anforderungen an Cybersicherheit drastisch - und zieht erstmals die Geschäftsleitung persönlich in die Haftung. Wir prüfen Ihre Betroffenheit, schließen die Lücken und setzen die Maßnahmen technisch um.

Betroffenheit

Sind Sie betroffen? Die Antwort ist häufiger Ja, als Sie denken.

NIS2 unterscheidet zwischen „wesentlichen" und „wichtigen" Einrichtungen - und erfasst über die Lieferkette auch viele Zulieferer, die sich bislang sicher fühlten.

01

Wesentliche Einrichtungen (soggetti essenziali)

In der Regel Unternehmen ab 250 Beschäftigten oder 50 Mio. € Umsatz in hochkritischen Sektoren: Energie (Strom, PV, Wasserkraft, Fernwärme), Verkehr, Banken, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. Strengere Aufsicht und proaktive Kontrollen.

02

Wichtige Einrichtungen (soggetti importanti)

Mittlere Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz in weiteren kritischen Sektoren: Post & Kurier, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, Forschung und Anbieter digitaler Dienste. Reaktive Aufsicht - die Pflichten gelten dennoch vollumfänglich.

Pflichten nach Art. 21

Zehn Maßnahmenbereiche, die nachweisbar gelebt werden müssen

Artikel 21 NIS2 verlangt ein angemessenes Risikomanagement nach dem Stand der Technik. Wir übersetzen die Vorgaben in konkrete, prüffeste Maßnahmen.

  • Risikoanalyse & Sicherheitskonzept für Informationssysteme.
  • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen - Erkennung, Reaktion, Wiederanlauf.
  • Business Continuity - Backup-Management, Notfallpläne, Krisenmanagement.
  • Sicherheit der Lieferkette inklusive der Beziehungen zu Zulieferern.
  • Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Systemen.
  • Bewertung der Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen.
  • Cyberhygiene & Schulungen für alle Mitarbeitenden.
  • Kryptografie & Verschlüsselung nach geeigneten Konzepten.
  • Zugriffskontrolle & Asset-Management - wer darf was, auf welchem Gerät.
  • Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation.
Persönliche Haftung

Die Geschäftsleitung haftet - persönlich.

NIS2 verpflichtet die Leitungsebene, die Risikomanagement-Maßnahmen zu billigen, ihre Umsetzung zu überwachen und sich regelmäßig schulen zu lassen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden - bei wesentlichen Einrichtungen.

Anders als bei früheren Regelwerken lässt sich die Verantwortung nicht vollständig delegieren. Wir bereiten Ihre Führung gezielt auf diese Rolle vor.

Kostenfrei & in 2 Minuten

NIS2-Readiness Check

Fünf Fragen zu Ihrer NIS2-Reife. Sie erhalten sofort eine Ersteinschätzung - ohne E-Mail-Pflicht.

Haben Sie geprüft, ob und als welche Art von Einrichtung NIS2 Sie erfasst?

Sektor, Größe (Beschäftigte/Umsatz) und Rolle in der Lieferkette.

Ja, Betroffenheit ist dokumentiert geklärt
Vermutung vorhanden, aber nicht belastbar geprüft
Nein / unbekannt
Frage 1 von 5

Sind die Risikomanagement-Maßnahmen nach Art. 21 umgesetzt?

Risikoanalyse, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, MFA, Business Continuity.

Ja, umfassend und dokumentiert
Grundlegend, aber mit Lücken
Kaum / nicht vorhanden

Haben Sie einen funktionierenden Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle?

24-Stunden-Frühwarnung und 72-Stunden-Meldung an die zuständige Behörde.

Ja, Prozess ist definiert und geübt
Auf dem Papier, aber nicht eingeübt
Nein

Adressieren Sie die Sicherheit Ihrer Lieferkette und Zulieferer?

Anforderungen an Dienstleister, Verträge, Bewertung kritischer Abhängigkeiten.

Ja, Lieferanten werden bewertet und vertraglich verpflichtet
Teilweise, nur bei einzelnen Dienstleistern
Nein / nicht betrachtet

Nimmt Ihre Geschäftsleitung ihre Verantwortung aktiv wahr?

Billigung der Maßnahmen, Überwachung der Umsetzung, regelmäßige Schulung.

Ja, Leitung ist eingebunden und geschult
Bewusstsein vorhanden, aber kein fester Prozess
Nein / nicht thematisiert
Umsetzung mit Nuviax

Von der Betroffenheitsprüfung zur prüffesten Konformität

Schritt 01

Betroffenheits- & Gap-Analyse

Wir klären rechtssicher, ob und als welche Einrichtung NIS2 Sie erfasst, und erfassen den Abstand zwischen Ist-Zustand und den Pflichten aus Art. 21.

Schritt 02

Maßnahmen-Roadmap

Sie erhalten einen priorisierten Plan mit Aufwand, Verantwortlichkeiten und Fristen - nach Risiko und Wirkung sortiert, nicht nach Alphabet.

Schritt 03

Technische Umsetzung

Unser IT-Team realisiert Verschlüsselung, MFA, Zugriffskonzepte, Protokollierung, Backups und Härtung der Infrastruktur - Sie brauchen keinen zweiten Dienstleister.

Schritt 04

Meldeprozess & Schulung

Wir etablieren den 24/72-Stunden-Meldeweg, schulen Team und Geschäftsleitung und üben den Ernstfall in einer Tabletop-Simulation.

Schritt 05

Nachweis & Betreuung

Wir dokumentieren revisionsfest, halten Sie bei Behördenanfragen aktuell und betreuen Ihr Sicherheitsniveau fortlaufend weiter.

Von der Betroffenheitsprüfung zur prüffesten Konformität
Cybersecurity

NIS-2, ISO 27001 und Security-Leistungen

Von NIS-2 bis ISO 27001: Wir verbinden regulatorische Anforderungen mit den Security- und ISMS-Bausteinen für einen belastbaren Betrieb.

01

Betroffenheits- und Anforderungsanalyse

Prüfung, ob NIS-2, DORA, CRA oder andere EU-Vorgaben greifen und welche konkreten Pflichten daraus entstehen.

02

Gap-Analyse und Maßnahmenplan

Abgleich des heutigen Sicherheitsniveaus mit regulatorischen Anforderungen, inklusive priorisierter Roadmap.

03

ISMS nach ISO 27001

Aufbau oder Weiterentwicklung eines Informationssicherheits-Managementsystems mit Scope, Policies, Risiko- und Kontrollstruktur.

04

Risikomanagement und TOM

Technische und organisatorische Maßnahmen, Lieferkettensicherheit, Zugriffsrechte, Notfallplanung und Nachweisführung.

05

Incident Response

Meldeprozesse, Eskalation, Dokumentation und Managementverantwortung für Sicherheitsvorfälle.

06

Cybersecurity Compliance Management

Kontinuierliche Reviews statt einmaliger Projektordner - mit Schulung, Auditvorbereitung und laufender Verbesserung.

ISO 27001

Fünf Schritte zum belastbaren Sicherheitskonzept

Wir behandeln IT-Security als fortlaufendes Programm - mit klaren Schritten von der Bestandsaufnahme bis zur kontinuierlichen Verbesserung.

Schritt 01

Gap- und Statuscheck

Bestandsaufnahme von Infrastruktur, Prozessen, Dokumentation, Risiken und regulatorischer Betroffenheit.

Schritt 02

ISMS-Aufbau und Konzepte

Scope, Risikoanalyse, IAM/PAM, Drittparteien, Business Continuity und Dokumentation werden zusammengeführt.

Schritt 03

Schulung und Awareness

Management und Mitarbeitende verstehen Verantwortlichkeiten, Meldewege und sichere Arbeitsweisen.

Schritt 04

Auditbegleitung

Vorbereitung auf interne und externe Prüfungen, inklusive Nachweisen und Maßnahmenverfolgung.

Schritt 05

Betrieb und Verbesserung

Regelmäßige Reviews, KPIs, Updates und ISO-27001-nahe Betreuung als laufender Service.

Security ist BetriebNIS-2, DORA, CRA und AI Act werden im Sicherheitskonzept gemeinsam betrachtet.
FAQ

Häufige Fragen zu NIS2

Die EU-Frist zur nationalen Umsetzung war der 17. Oktober 2024; mehrere Mitgliedstaaten haben verspätet umgesetzt. An den materiellen Anforderungen ändert das nichts: Wer betroffen ist, sollte die Maßnahmen jetzt aufbauen, statt auf den letzten Gesetzestermin zu warten. Aufbau und Nachweis brauchen ohnehin Monate.
Direkt nur, wenn Sie selbst die Sektor- und Größenkriterien erfüllen. Indirekt sehr wahrscheinlich: NIS2 verpflichtet betroffene Einrichtungen, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu steuern. Große Auftraggeber geben diese Anforderungen über Verträge und Audits an Sie weiter - ein gutes Sicherheitsniveau wird so zur Voraussetzung für den Auftrag.
Sie müssen innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung abgeben, innerhalb von 72 Stunden eine Meldung mit erster Bewertung und spätestens nach einem Monat einen Abschlussbericht. Ohne eingeübten Prozess ist diese Taktung kaum einzuhalten - deshalb üben wir den Ablauf vorab mit Ihnen durch.
Erheblich. Ein nach ISO/IEC 27001 betriebenes Informationssicherheits-Managementsystem deckt einen großen Teil der NIS2-Anforderungen aus Art. 21 bereits strukturiert ab und liefert den Nachweis gleich mit. Wir bauen NIS2 gezielt auf einem vorhandenen ISMS auf oder errichten beides in einem Zug.

Cybersicherheit, die belegt ist

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