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EU Data Act · Datenwirtschaft

Daten teilen müssen - ohne das Geschäftsmodell zu verlieren.

Der Data Act öffnet die Daten vernetzter Produkte für Nutzer und Dritte - und verändert, wem die Daten gehören, die Ihre Maschinen erzeugen. Wir bringen Ihre Verträge, Schnittstellen und Prozesse rechtzeitig auf Stand.

Was regelt der Data Act

Faire Regeln für eine vernetzte Wirtschaft

Die Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854) legt fest, wer auf die Daten vernetzter Produkte und verbundener Dienste zugreifen darf und unter welchen Bedingungen Daten geteilt werden müssen. Ziel ist, das wirtschaftliche Potenzial von Industrie- und IoT-Daten zu heben und Datensilos aufzubrechen.

Anwendbar ab

12. September 2025

Ab diesem Stichtag gelten die zentralen Pflichten. Anforderungen an Zugänglichkeit „by design" bei neu in Verkehr gebrachten vernetzten Produkten greifen mit zeitlichem Versatz - Produktentwicklung und Verträge müssen deshalb schon vorher angepasst werden.

Bei Verstößen drohen empfindliche, von den Mitgliedstaaten festzulegende Sanktionen. Frühzeitige Anpassung ist günstiger als nachträgliche Korrektur.

Betroffenheit

Drei Konstellationen der Datenteilung

Der Data Act adressiert unterschiedliche Beziehungen - jede mit eigenen Rechten und Pflichten.

01

B2C - Nutzer & Hersteller

Nutzer vernetzter Produkte (Privatpersonen wie Unternehmen) erhalten ein Recht auf Zugang zu den Daten, die sie durch die Nutzung erzeugen - einfach, sicher und kostenlos, möglichst direkt aus dem Produkt.

02

B2B - Datenteilung an Dritte

Auf Wunsch des Nutzers müssen Dateninhaber die Daten an benannte Dritte weitergeben - zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen. Missbräuchliche Vertragsklauseln sind unwirksam.

03

B2G - Daten für Behörden

In außergewöhnlichen Fällen - etwa bei öffentlichen Notlagen - können Behörden Zugang zu Daten von Unternehmen verlangen, unter eng definierten Voraussetzungen und mit Schutzmechanismen.

Ihre Pflichten

Was jetzt auf Sie zukommt

Von der Produktgestaltung bis zum Cloud-Vertrag - der Data Act greift an vielen Stellen zugleich.

  • Datenzugänglichkeit „by design" bei vernetzten Produkten und verbundenen Diensten.
  • Vorvertragliche Information der Nutzer über Art, Umfang und Zugriff auf die erzeugten Daten.
  • Bereitstellungsprozesse für Datenzugang an Nutzer und benannte Dritte.
  • Faire Vertragsbedingungen - Prüfung und Anpassung bestehender Verträge.
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei der Datenweitergabe sicherstellen.
  • Erleichterter Cloud-Wechsel - Abbau von Wechselhürden und -gebühren.
  • Schutz vor unrechtmäßigem Drittlandzugriff auf in der EU gespeicherte Daten.
Cloud-Wechsel

Raus aus dem Vendor-Lock-in

Der Data Act verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern: klare Kündigungsfristen, Unterstützung bei der Migration und ein schrittweiser Wegfall der Wechselgebühren. Für Kunden eine Chance - für Anbieter eine Pflicht zur Umgestaltung von Verträgen und Schnittstellen.

Wir bewerten Ihre Cloud-Verträge aus beiden Perspektiven - als Anbieter, der konform werden muss, oder als Kunde, der sein Wechselrecht nutzen will.

Umsetzung mit Nuviax

In vier Schritten Data-Act-konform

Schritt 01

Daten- & Betroffenheitsanalyse

Wir erfassen, welche vernetzten Produkte und verbundenen Dienste Sie anbieten oder nutzen, welche Daten dabei entstehen und in welcher Rolle Sie der Data Act erfasst.

Schritt 02

Vertrags- & Klauselprüfung

Wir prüfen Datenlizenz-, Nutzungs- und Cloud-Verträge auf unzulässige Klauseln, passen sie an und gestalten faire, durchsetzbare Bedingungen - mit Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse.

Schritt 03

Technische Datenzugangs-Lösung

Unser IT-Team baut die Schnittstellen und Prozesse, über die Nutzer und Dritte sicher, protokolliert und kontrolliert auf die Daten zugreifen - inklusive Authentifizierung und Audit-Trail.

Schritt 04

Dokumentation & Betreuung

Wir erstellen die vorvertraglichen Informationen, dokumentieren die Datenflüsse revisionsfest und halten Sie bei der Weiterentwicklung der Verordnung auf dem Laufenden.

Prüfung und Bearbeitung geschäftlicher Dokumente
In vier Schritten Data-Act-konform
Data Act

Data Act: Leistungen für Ihren Wettbewerbsvorteil

Wir verbinden Compliance mit wirtschaftlicher Nutzung: für tragfähige Geschäftsmodelle, sichere Datenwertschöpfung und durchsetzbare Wechselrechte.

01

Zukunftsfähige Geschäftsmodelle

Produkte und Services werden an Data Act, DMA und AI Act ausgerichtet - mit Blick auf wirtschaftliche Machbarkeit und Marktchancen.

02

Schutz Ihrer Werte

Geschäftsgeheimnisse, IP und proprietäre Modelle werden im Kontext erweiterter Datenzugangsrechte abgesichert.

03

Datenwertschöpfung und Zugangsrechte

Offensive und defensive Datenstrategien, Vertragsgestaltung, Lizenzen und faire Vergütungsmodelle nach FRAND-Prinzipien.

04

IoT, Cloud und XaaS

Access-by-Design, Interoperabilität und Switching-Rechte für vernetzte Produkte, Cloud- und Service-Modelle.

05

Cloud- und Edge-Switching

Vendor Lock-in reduzieren, Business Continuity sichern und Wechselrechte vor Ablauf der Entgeltfristen vorbereiten.

06

KI-Integration

Datenrechtlich sichere Einbindung von KI in Geschäftsprozesse und Produktentwicklung unter Berücksichtigung des AI Act.

DORA

DORA-Leistungen für IKT-Dienstleister

Für IKT-Dienstleister der Finanzbranche ergänzen wir die Data-Act-Beratung um die spezifischen Anforderungen aus DORA.

01

DORA-Relevanzanalyse

Einordnung, welche Anforderungen für Sie tatsächlich gelten und wo Sie nur mittelbar betroffen sind.

02

Leistungsabgrenzung

Pflichten werden zwischen Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister sauber definiert, damit Verantwortung nicht einseitig verschoben wird.

03

Angemessene Maßnahmen

Beratung zu wirtschaftlich sinnvollen Schutzmaßnahmen, die zum Risiko und zur Unternehmensgröße passen.

04

Drittparteienrisiko und Verträge

Mindestvertragsinhalte nach Art. 30 DORA, Risikominimierung und faire, klare Klauseln.

05

Verhandlung und Umsetzung

Nuviax unterstützt bei Vertragsgestaltung, operativer Umsetzung und partnerschaftlicher Abstimmung mit Finanzkunden.

FAQ

Häufige Fragen zum Data Act

Gemeint sind Produkte, die Daten über ihre Nutzung oder Umgebung erfassen, erzeugen oder sammeln und diese kommunizieren können - von Industriemaschinen, Fahrzeugen und Landtechnik über Gebäudetechnik bis zu smarten Haushaltsgeräten. Sobald Ihr Produkt Sensordaten erzeugt und übermittelt, ist der Data Act sehr wahrscheinlich relevant.
Nein. Der Data Act schützt Geschäftsgeheimnisse ausdrücklich. Sie dürfen vor der Weitergabe angemessene Schutzmaßnahmen verlangen und vereinbaren; in eng definierten Fällen kann die Weitergabe verweigert oder ausgesetzt werden. Entscheidend ist eine saubere vertragliche und technische Ausgestaltung - genau das setzen wir für Sie auf.
Die DSGVO bleibt vollumfänglich gültig. Soweit die geteilten Daten personenbezogen sind, gilt sie zusätzlich und vorrangig für deren Schutz. Wir verzahnen beide Regelwerke, damit Datenzugangsrechte nach Data Act und Datenschutzpflichten nach DSGVO nicht in Konflikt geraten.
Sie gewinnen Rechte: leichterer Wechsel des Anbieters, klarere Fristen, Unterstützung bei der Migration und perspektivisch wegfallende Wechselgebühren. Wir prüfen Ihre Verträge auf Sperrklauseln und begleiten einen geplanten Anbieterwechsel technisch und rechtlich.

Daten teilen - zu Ihren Bedingungen

Klären Sie in 30 Minuten Ihre Betroffenheit und welche Verträge und Schnittstellen Vorrang haben. Beratung und technische Umsetzung aus einer Hand.