B2C - Nutzer & Hersteller
Nutzer vernetzter Produkte (Privatpersonen wie Unternehmen) erhalten ein Recht auf Zugang zu den Daten, die sie durch die Nutzung erzeugen - einfach, sicher und kostenlos, möglichst direkt aus dem Produkt.
Der Data Act öffnet die Daten vernetzter Produkte für Nutzer und Dritte - und verändert, wem die Daten gehören, die Ihre Maschinen erzeugen. Wir bringen Ihre Verträge, Schnittstellen und Prozesse rechtzeitig auf Stand.
Die Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854) legt fest, wer auf die Daten vernetzter Produkte und verbundener Dienste zugreifen darf und unter welchen Bedingungen Daten geteilt werden müssen. Ziel ist, das wirtschaftliche Potenzial von Industrie- und IoT-Daten zu heben und Datensilos aufzubrechen.
Ab diesem Stichtag gelten die zentralen Pflichten. Anforderungen an Zugänglichkeit „by design" bei neu in Verkehr gebrachten vernetzten Produkten greifen mit zeitlichem Versatz - Produktentwicklung und Verträge müssen deshalb schon vorher angepasst werden.
Bei Verstößen drohen empfindliche, von den Mitgliedstaaten festzulegende Sanktionen. Frühzeitige Anpassung ist günstiger als nachträgliche Korrektur.
Der Data Act adressiert unterschiedliche Beziehungen - jede mit eigenen Rechten und Pflichten.
Nutzer vernetzter Produkte (Privatpersonen wie Unternehmen) erhalten ein Recht auf Zugang zu den Daten, die sie durch die Nutzung erzeugen - einfach, sicher und kostenlos, möglichst direkt aus dem Produkt.
Auf Wunsch des Nutzers müssen Dateninhaber die Daten an benannte Dritte weitergeben - zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen. Missbräuchliche Vertragsklauseln sind unwirksam.
In außergewöhnlichen Fällen - etwa bei öffentlichen Notlagen - können Behörden Zugang zu Daten von Unternehmen verlangen, unter eng definierten Voraussetzungen und mit Schutzmechanismen.
Von der Produktgestaltung bis zum Cloud-Vertrag - der Data Act greift an vielen Stellen zugleich.
Der Data Act verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern: klare Kündigungsfristen, Unterstützung bei der Migration und ein schrittweiser Wegfall der Wechselgebühren. Für Kunden eine Chance - für Anbieter eine Pflicht zur Umgestaltung von Verträgen und Schnittstellen.
Wir bewerten Ihre Cloud-Verträge aus beiden Perspektiven - als Anbieter, der konform werden muss, oder als Kunde, der sein Wechselrecht nutzen will.
Wir erfassen, welche vernetzten Produkte und verbundenen Dienste Sie anbieten oder nutzen, welche Daten dabei entstehen und in welcher Rolle Sie der Data Act erfasst.
Wir prüfen Datenlizenz-, Nutzungs- und Cloud-Verträge auf unzulässige Klauseln, passen sie an und gestalten faire, durchsetzbare Bedingungen - mit Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse.
Unser IT-Team baut die Schnittstellen und Prozesse, über die Nutzer und Dritte sicher, protokolliert und kontrolliert auf die Daten zugreifen - inklusive Authentifizierung und Audit-Trail.
Wir erstellen die vorvertraglichen Informationen, dokumentieren die Datenflüsse revisionsfest und halten Sie bei der Weiterentwicklung der Verordnung auf dem Laufenden.
Wir verbinden Compliance mit wirtschaftlicher Nutzung: für tragfähige Geschäftsmodelle, sichere Datenwertschöpfung und durchsetzbare Wechselrechte.
Produkte und Services werden an Data Act, DMA und AI Act ausgerichtet - mit Blick auf wirtschaftliche Machbarkeit und Marktchancen.
Geschäftsgeheimnisse, IP und proprietäre Modelle werden im Kontext erweiterter Datenzugangsrechte abgesichert.
Offensive und defensive Datenstrategien, Vertragsgestaltung, Lizenzen und faire Vergütungsmodelle nach FRAND-Prinzipien.
Access-by-Design, Interoperabilität und Switching-Rechte für vernetzte Produkte, Cloud- und Service-Modelle.
Vendor Lock-in reduzieren, Business Continuity sichern und Wechselrechte vor Ablauf der Entgeltfristen vorbereiten.
Datenrechtlich sichere Einbindung von KI in Geschäftsprozesse und Produktentwicklung unter Berücksichtigung des AI Act.
Für IKT-Dienstleister der Finanzbranche ergänzen wir die Data-Act-Beratung um die spezifischen Anforderungen aus DORA.
Einordnung, welche Anforderungen für Sie tatsächlich gelten und wo Sie nur mittelbar betroffen sind.
Pflichten werden zwischen Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister sauber definiert, damit Verantwortung nicht einseitig verschoben wird.
Beratung zu wirtschaftlich sinnvollen Schutzmaßnahmen, die zum Risiko und zur Unternehmensgröße passen.
Mindestvertragsinhalte nach Art. 30 DORA, Risikominimierung und faire, klare Klauseln.
Nuviax unterstützt bei Vertragsgestaltung, operativer Umsetzung und partnerschaftlicher Abstimmung mit Finanzkunden.
Klären Sie in 30 Minuten Ihre Betroffenheit und welche Verträge und Schnittstellen Vorrang haben. Beratung und technische Umsetzung aus einer Hand.